Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 21.05.1992 - 13 L 1067/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,11535
OVG Niedersachsen, 21.05.1992 - 13 L 1067/92 (https://dejure.org/1992,11535)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.05.1992 - 13 L 1067/92 (https://dejure.org/1992,11535)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. Mai 1992 - 13 L 1067/92 (https://dejure.org/1992,11535)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,11535) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Ermittlungsverfahren; Aufbewahrung ; Personenbezogene Daten; Erkennungsdienstliche Unterlagen; Herausgabeanspruch; Polizeiliche Maßnahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlungsverfahren; Aufbewahrung ; Personenbezogene Daten; Erkennungsdienstliche Unterlagen; Herausgabeanspruch; Polizeiliche Maßnahme

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.05.1992 - 13 L 1067/92
    Der Senat hat - im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - bereits mehrfach entschieden, daß die zitierte Auffassung des Verwaltungsgerichts auf einer Überinterpretation der Aussagen des Bundsverfassungsgerichts im Volkszählungsurteil vom 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209/83 - u.a. - (BVerfGE 65, 1 ff.) zum Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung beruht (vgl. Senatsurteile vom 17.7. 1991 - 13 L 7658/91 -, vom 21.8. 1991 - 13 L 7660/91 - und vom selben Tage - 13 L 7724/91 -).
  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 29.86

    Kriminalakten - § 23 EGGVG; Art. 2 Abs. 1 GG, informationelle Selbstbestimmung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.05.1992 - 13 L 1067/92
    Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht - bezogen auf das Landesrecht von Berlin und Nordrhein-Westfalen - klargestellt, daß auch die vorsorgende Strafverfolgung der polizeilichen Aufgabe der Gefahrenabwehr zuzuordnen ist und die Führung von Kriminalakten zu diesem Zwecke eine - auch den Anforderungen zur Beschränkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung genügende - wirksame gesetzliche Grundlage bereits in der allgemeinen polizeilichen Aufgabennorm findet (BVerwG, Urteile vom 20.2.1990 - BVerwG 1 C 29.86 - und - BVerwG 1 C 30.86 - Buchholz 402.41 Nrn. 46 und 47; in gleichem Sinne für das Landesrecht Baden-Württemberg VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 18.5.1987 - 1 S 487/87 - NJW 1987, 3022 f. [VGH Baden-Württemberg 18.05.1987 - 1 S 487/87]); als bundesrechtliche Ermächtigung ist außerdem bei erkennungsdienstlichen Unterlagen im engeren Sinne - die hier in Rede stehen - zusätzlich § 81 b 2. Alt. StPO einschlägig.
  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 30.86

    Polizeirecht - Erkennungsdienstliche Unterlagen - Personenbezogene Hinweise -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.05.1992 - 13 L 1067/92
    Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht - bezogen auf das Landesrecht von Berlin und Nordrhein-Westfalen - klargestellt, daß auch die vorsorgende Strafverfolgung der polizeilichen Aufgabe der Gefahrenabwehr zuzuordnen ist und die Führung von Kriminalakten zu diesem Zwecke eine - auch den Anforderungen zur Beschränkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung genügende - wirksame gesetzliche Grundlage bereits in der allgemeinen polizeilichen Aufgabennorm findet (BVerwG, Urteile vom 20.2.1990 - BVerwG 1 C 29.86 - und - BVerwG 1 C 30.86 - Buchholz 402.41 Nrn. 46 und 47; in gleichem Sinne für das Landesrecht Baden-Württemberg VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 18.5.1987 - 1 S 487/87 - NJW 1987, 3022 f. [VGH Baden-Württemberg 18.05.1987 - 1 S 487/87]); als bundesrechtliche Ermächtigung ist außerdem bei erkennungsdienstlichen Unterlagen im engeren Sinne - die hier in Rede stehen - zusätzlich § 81 b 2. Alt. StPO einschlägig.
  • BVerwG, 27.11.1981 - 8 B 189.81

    Anforderungen an eine Berücksichtigung des durch Ausnahme oder Befreiung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.05.1992 - 13 L 1067/92
    Der Senat teilt die in Rechtsprechung und Schrifttum überwiegend vertretene Ansicht, daß eine Zurückverweisung wegen fehlender Entscheidung zur Sache ( § 130 Abs. 1 Nr. 1 VwGO ) nicht nur in Betracht kommt, wenn das Verwaltungsgericht zu Unrecht ein Prozeßurteil erlassen oder der Klage allein aus prozessualen Gründen stattgegeben hat, sondern auch dann, wenn es deshalb nicht über den eigentlichen Gegenstand des Streits entschieden hat, weil es in einer rechtlichen Vorfrage die Weichen falsch gestellt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.5. 1971 - BVerwG VI C 39.68 - BVerwGE 38, 139, 146 [BVerwG 26.05.1971 - VI C 39/68] ; dass. , Beschluß vom 27.11.1981 - BVerwG 8 B 189.81 - DVBl. 1982, 546; Kopp, VwGO, 9. Aufl., RdNr. 5 zu § 130 m.w.N.; vgl. zum Meinungsstand auch Redeker/von Oertzen, VwGO, 10. Aufl., RdNr. 6 zu § 130).
  • BVerwG, 26.05.1971 - VI C 39.68

    Sonderregelungen für dienstlichen Wohnsitz in fremdem Währungsgebiet -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.05.1992 - 13 L 1067/92
    Der Senat teilt die in Rechtsprechung und Schrifttum überwiegend vertretene Ansicht, daß eine Zurückverweisung wegen fehlender Entscheidung zur Sache ( § 130 Abs. 1 Nr. 1 VwGO ) nicht nur in Betracht kommt, wenn das Verwaltungsgericht zu Unrecht ein Prozeßurteil erlassen oder der Klage allein aus prozessualen Gründen stattgegeben hat, sondern auch dann, wenn es deshalb nicht über den eigentlichen Gegenstand des Streits entschieden hat, weil es in einer rechtlichen Vorfrage die Weichen falsch gestellt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.5. 1971 - BVerwG VI C 39.68 - BVerwGE 38, 139, 146 [BVerwG 26.05.1971 - VI C 39/68] ; dass. , Beschluß vom 27.11.1981 - BVerwG 8 B 189.81 - DVBl. 1982, 546; Kopp, VwGO, 9. Aufl., RdNr. 5 zu § 130 m.w.N.; vgl. zum Meinungsstand auch Redeker/von Oertzen, VwGO, 10. Aufl., RdNr. 6 zu § 130).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.1987 - 1 S 487/87

    Anlage, Führung und Aufbewahrung kriminalpolizeilicher personenbezogener Akten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.05.1992 - 13 L 1067/92
    Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht - bezogen auf das Landesrecht von Berlin und Nordrhein-Westfalen - klargestellt, daß auch die vorsorgende Strafverfolgung der polizeilichen Aufgabe der Gefahrenabwehr zuzuordnen ist und die Führung von Kriminalakten zu diesem Zwecke eine - auch den Anforderungen zur Beschränkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung genügende - wirksame gesetzliche Grundlage bereits in der allgemeinen polizeilichen Aufgabennorm findet (BVerwG, Urteile vom 20.2.1990 - BVerwG 1 C 29.86 - und - BVerwG 1 C 30.86 - Buchholz 402.41 Nrn. 46 und 47; in gleichem Sinne für das Landesrecht Baden-Württemberg VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 18.5.1987 - 1 S 487/87 - NJW 1987, 3022 f. [VGH Baden-Württemberg 18.05.1987 - 1 S 487/87]); als bundesrechtliche Ermächtigung ist außerdem bei erkennungsdienstlichen Unterlagen im engeren Sinne - die hier in Rede stehen - zusätzlich § 81 b 2. Alt. StPO einschlägig.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht